AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

SOMMER METALLTECHNIK
Sommer Manuel
Englwirtstr. 33/1
4950 Altheim
Österreich 

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen von Sommer Metalltechnik gegenüber Unternehmern (B2B) und Verbrauchern (B2C). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.

Die jeweils aktuelle Fassung der AGB ist auf Anfrage oder über die Website von Sommer Metalltechnik erhältlich.

2. Angebote und Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind unverbindlich, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder tatsächlicher Ausführung zustande. Technische Unterlagen bleiben unser Eigentum und dürfen ohne unsere Zustimmung nicht weitergegeben oder vervielfältigt werden.

3. Preise

Alle Preise basieren auf der aktuellen Kalkulationssituation und gelten für zwei Monate ab Angebotsdatum. Ändern sich Lohn‑ oder Materialkosten, Energiepreise, Transportkosten oder sonstige zur Leistungserbringung notwendigen Kosten, können die Preise angepasst werden, sofern keine Fixpreise vereinbart wurden.

Abrechnungen nach Länge, Fläche oder Masse erfolgen nach branchenüblichen Berechnungsregeln. Zuschläge für Verbindungsmittel oder Oberflächenbehandlungen können zusätzlich verrechnet werden. Überstunden und Mehrleistungen werden gesondert berechnet.

4. Leistungsausführung und Mitwirkungspflichten

Leistungen werden ausgeführt, sobald alle technischen und rechtlichen Voraussetzungen geklärt sind und der Auftraggeber alle erforderlichen Informationen bereitgestellt hat (z. B. Leitungsverläufe, Gefahrenstellen, statische Angaben). Fehlende Angaben gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Der Auftraggeber stellt erforderliche Bewilligungen, Energie, Wasser sowie geeignete Lagerräume unentgeltlich bereit. Geringfügige technisch notwendige Änderungen gelten als vorweg genehmigt.

5. Leistungsfristen und Termine

Liefer‑ und Montagetermine sind grundsätzlich unverbindlich. Verzögerungen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen (z. B. höhere Gewalt, Schlechtwetter, Zulieferverzug), verlängern die Fristen angemessen. Teilleistungen sind zulässig.

Bei von uns verschuldeter erheblicher Verzögerung kann der Auftraggeber nach schriftlicher Nachfristsetzung vom Vertrag zurücktreten.

6. Sicherstellung

Sommer Metalltechnik kann eine angemessene Sicherstellung bis zu 20 % des Auftragswertes verlangen. Erfolgt die Sicherstellung nicht fristgerecht, sind wir berechtigt, die Leistung auszusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten. Einbehalte sind nur zulässig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.

7. Zahlung

Teilzahlungen können nach Baufortschritt verlangt werden. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen von 12 % pro Jahr verrechnet. Skonti gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.

Bei Zahlungsverzug aus anderen Vertragsverhältnissen können wir Leistungen aus aktuellen Aufträgen zurückhalten und bereits entstandene Forderungen sofort fällig stellen.

8. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte und montierte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Unterlagen, Pläne und Skizzen bleiben unser geistiges Eigentum und dürfen nur bestimmungsgemäß genutzt werden.

9. Gefahrtragung

Die Gefahr für gelagerte oder bereits angelieferte Materialien am Leistungsort trägt der Auftraggeber. Beschädigungen oder Verluste, die vom Auftraggeber verursacht werden, gehen zu dessen Lasten.

10. Gewährleistung

Mängel werden innerhalb angemessener Frist behoben. Ist eine Reparatur unverhältnismäßig, können Preisnachlass oder Austausch erfolgen. Zwei Verbesserungsversuche sind zuzulassen.

Gewährleistungsansprüche erlöschen, wenn der Auftraggeber eigenmächtig Änderungen vornimmt, außer es handelt sich um Notreparaturen. Nicht gerechtfertigte Mängelrügen verursachen Kosten, die vom Auftraggeber zu tragen sind.

Ein Gewährleistungsanspruch besteht erst nach vollständiger Zahlung.

11. Schadenersatz und Haftung

Es wird nur für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden gehaftet. Keine Haftung besteht für Schäden durch unsachgemäße Handhabung, Überbeanspruchung, mangelnde Wartung oder natürliche Abnutzung. Verschleißteile sind vom Haftungsumfang ausgenommen.

12. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Rest der AGB gültig. Es gilt österreichisches materielles Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Altheim.